Liebe Interessierte und Hundehalter,

auf dieser Seite habe ich einige Pressemitteilungen zum Thema Hundesteuer und rechtliche Schritte dagegen zusammengetragen. In Gesprächen ist mir aufgefallen, dass die meisten Menschen in Bayern die juristischen Vorgänge zur Abschaffung der Hundesteuer in Deutschland gar nicht oder kaum mitbekommen haben. Ich jedenfalls war von den Vorgängen schockiert und sehr betroffen. Daher möchte ich Ihnen auf dieser Seite die entsprechenden Informationen kompakt zur Verfügung stellen.

In Kürze sei mitgeteilt, dass ein deutscher Jurist für alle Hundehalter in Deutschland den Klageweg zum Verfassungsgericht beschritten hatte. Dort wurde die Klage ohne Möglichkeit der Revision abgewiesen. Daraufhin reichte der Anwalt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  (EGMR bzw. ECHR) ein. Unter Zeugen wurde dort das vollständige und umfangreiche Klagedokument abgeben. Daraufhin teilte später ein Sprecher des Europäischen Gerichtshofes der Presse mit, dass leider wichtige Seiten des Dokumentes verloren gegangen sind. Man könne diese Seiten jedoch nicht mehr nachreichen. So wurde die Klage gegen die Hundesteuer in Deutschland blockiert. Ich war sehr betroffen von diesen Vorgängen und empfinde dies als Mißachtung der Rechte, die sonst gelten sollen. Recht muss doch Recht bleiben...

Deswegen habe ich mich http://wir-gegen-hundesteuer.de angeschlossen.

Zu dieser bundesweiten Bürgerinitiative finden Sie am Schluß der Textsammlung noch konkretere Informationen.

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Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sieht Vitt noch an anderer Stelle. „Sie können Pferde, 20 Katzen, Giftschlangen oder sogar einen Löwen halten. Wie einer meiner Nachbarn. Und werden nicht zur Kasse gebeten.“ Diese Ungerechtigkeit haben andere europäische Länder erkannt. So haben die Dänen bereits 1972, Frankreich 1979, England 1990, Schweden 1995 die Hundesteuer abgeschafft. Es folgten Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien. In Deutschland halte man an einem Gesetz aus dem Mittelalter fest, das inzwischen fast völlig ausgehöhlt als reine Geldbeschaffungsmaßnahme existiere.

Anwalt zieht wegen Hundesteuer vor den Europäischen Gerichtshof - | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/anwalt-zieht-wegen-hundesteuer-vor-den-europaeischen-gerichtshof-id6665502.html#plx390290642

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Lüneburg. Elmar Vitt gibt nicht auf. Klagen vor deutschen Gerichten hat der Rechtsanwalt aus Salzhausen im Kreis Harburg schon verloren. Nun zieht er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) - wegen der Hundesteuer. Jetzt heißt es: Vitt gegen Deutschland. Der Rechtsanwalt und Besitzer vom Kanzleihund Sir Monti sieht sich als Vertreter der Halter von etwa 400.000 Hunden in Niedersachsen und fast fünf Millionen bundesweit.

Das Gericht in Straßburg sei der richtige Ort für die Klage, sagt Vitt. Denn bei der Steuer geht es ja nicht um den Hund, sondern die Halter. „Die Hundesteuer ist unethisch“, glaubt Vitt. Die Abgabe sei historisch eine Luxussteuer gewesen. Das sei heute anders. „Hundehalter sind ja nicht alle reich, nur weil sie sich einen Hund leisten können“, sagt Vitt. Auch sei die Steuer ungerecht, da Besitzer von anderen Tieren nicht belangt werden. Andere Länder seien da weiter: „Großbritannien hat das schon längst abgeschafft.“ Sie soll also weg, die Steuer, bei der Hundebesitzer je nach Wohnort bis zu 150 Euro pro Jahr zahlen müssen. Im Jahr 2010 haben die Kommunen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 258 Millionen Euro eingenommen. „Die Steuer ist Willkür“, sagt Vitt. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht sahen das anders. Der Grund, so Vitt: „Die Richter werden vom Staat bezahlt.“

Jetzt also Europa: Seine Beschwerde, so heißt die Klage offiziell, hat Vitt am Montag in Lüneburg aufgegeben, per Einschreiben mit Rückschein. 120 Seiten Papier für 10,85 Euro Porto. Sir Monti, der siebenjähriger Yorkshire-Terrier, war auch mit dabei. Parallel schickte er ein Formular per Fax ins französische Straßburg. Dort bekommt der Vorgang jetzt eine Aktennummer. 81.000 Unterschriften von Gegnern der Hundesteuer hat der Jurist auf einem Datenträger mitgeschickt. Die restlichen handschriftlichen folgen. „Hier steht noch ein ganzer Karton“, sagt Vitt.

Der erste Schritt ist getan, bis der EGMR entscheidet, ob er sich überhaupt in einer Verhandlung mit der deutschen Hundesteuer beschäftigt, könnte bis zu einem Jahr vergehen. Nimmt das Gericht die Klage an, muss die Bundesregierung Stellung beziehen. Zwar ziehen die Kommunen die Hundesteuer ein, doch ist der EGMR eine völkerrechtliche Institution. In einer mündlichen Verhandlung klärt sich dann, wer Recht bekommt – Vitt oder Deutschland.

Gewinnt Vitt, verlieren die Gemeinden viel Geld. Laut einer Studie der Universität Göttingen verwenden die Kommunen nur zwischen zehn und 20 Prozent der Einnahmen aus der Hundesteuer für die „negativen Begleiterscheinungen der Hundehaltung“. Verpflichtet sind sie nicht zu einem zweckgebundenen Einsatz: Die Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Vitt wäre zu einem Kompromiss bereit: Man könnte die tatsächlich durch Hunde verursachten Kosten über eine Umlage finanzieren.

Für den Gang nach Straßburg zeigt sich Elmar Vitt zuversichtlich: „Wenn es nach Recht und Gesetz geht, würde ich als Anwalt sagen: Das ist ein Selbstläufer.“

Der Präsident des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist der Brite Sir Nicolas Bratza. Es könnte ein gutes Omen sein für Sir Monti und sein Herrchen.

Gerd Schild

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Klage gegen die umstrittene Hundesteuer auf Grund verschwundener Akten gestoppt

04.07.2013 – 09:31 Medien

Hamburg (ots) - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Fehler zu, eine Fristverlängerung sei jedoch nicht möglich / Hundemagazin DOGS und Kläger sprechen von Skandal

DOGS klärt über eine missverständliche dpa-Meldung zu diesem Thema auf

04.07.2013 - Trotz stichhaltiger Argumente, großem Medieninteresse und mehr als 100.000 gesammelten Unterschriften wird das Thema Hundesteuer aus formalen Gründen nicht weiterverhandelt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) teilte in einem offiziellen Schreiben mit, dass aus der 400 Seiten dicken Beschwerdeakte die drei entscheidenden, fristgebundenen und unersetzlichen Dokumente im Original verlorengegangen seien. Obwohl das Gericht selbst zugibt, dass das Versehen auf seiner Seite liege, ist eine Fristverlängerung nicht möglich. Dieser Vorgang ist selbst für Fachleute schwer nachvollziehbar und hängt mit der speziellen Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes zusammen, bei der ein Kläger keinen Anspruch auf Fristverlängerung hat und sie auch nicht selbst beantragen kann. Am 3. Juni 2013 hatten hingegen einige Medien unter Berufung auf eine missverständliche dpa-Meldung berichtet, dass die verlorenen Dokumente in diesem Fall beim EMGR noch nachgereicht werden könnten. Wie das Hundemagazin DOGS in seiner am kommenden Montag (08.07.2013) erscheinenden Ausgabe berichten wird, ist das jedoch falsch. DOGS und der Kläger und Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt sprechen von einem Skandal. Dieser Vorgang werfe laut Vitt die Frage auf, ob das rechtsstaatliche System auf europäischer Ebene überhaupt funktioniere.

"Der ganze Vorgang ist in jeder Hinsicht eine Zumutung", erklärt Vitt. "Den Hundefreunden ist auf diese unglaubliche Weise eine klare Chance auf Abschaffung der deutschen Hundesteuer aus der Hand geschlagen worden."

Dabei gibt es gute juristische Argumente gegen die umstrittene Steuer. Abgesehen davon, dass es unethisch ist, Mitgeschöpfe ähnlich wie Zigaretten, Sekt und Zweitwohnsitze zu besteuern, verstößt die Hundesteuer gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot der Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes. Aus diesen Gründen hatte das Hundemagazin DOGS im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund, dem Verband für das Deutsche Hundewesen und der Tierschutzorganisation TASSO die Initiative "Stoppt die Hundesteuer" gegründet und die Klage von Rechtsanwalt Vitt unterstützt. Bisher haben rund 120.000 Menschen ihre Stimme gegen die umstrittene Steuer abgegeben und es ist weiterhin möglich sich unter www.dogs-magazin.de zu registrieren.

Thomas Niederste-Werbeck, Initiator von "Stoppt die Hundesteuer" und DOGS-Chefredakteur: "Jetzt kann man nur auf politischem Weg etwas ändern. Das ganze Team der Tierfreunde und die Träger der Aktion gegen die Hundesteuer sind gefragt, das Thema in die Parlamente zu bringen, damit es politisch zur Abstimmung kommen kann."

Die DOGS-Ausgabe 4/2013 bietet ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema und ist ab Montag, 8. Juli 2013 im Handel erhältlich.

Den ausführlichen DOGS-Artikel zum Thema "Hundesteuer" und Bildmaterial senden wir auf Anfrage gerne zu.

Über DOGS

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Richter klagt für die Abschaffung der Hundesteuer

Außer in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es in keinem Land der Welt eine Hundesteuer.

 

Auch hier steht Deutschland wieder einmal als Schlusslicht da und hat auch zum Thema Diskriminierung und Benachteiligung von Minderheiten Nachholbedarf. Vielleicht besteht durch Richter – mit Hund – noch Hoffnung!

Der Richter Dr. Andreas Decker und sein Hund sind ein eingespieltes Team. Sein Hund ist überall dabei und begleitet ihn auch in den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München, wo er als Richter tätig ist. Er hält die Hundesteuer für nicht mehr zeitgemäß, sowie verfassungswidrig und reichte Klage beim Verwaltungsgericht München ein.

Hunde sind heute Sozialpartner und ständige Begleiter des Menschen.

Das sieht der Richter offenbar ebenso. Die Hundehaltung sei heute nicht mehr nur auf einen Ort begrenzt, nachdem die Hunde das Gemeindegebiet verlassen und den Menschen überall hin begleiten, sogar in den Urlaub. Hierdurch gebe es keine Grundlage mehr für die Erhebung und Abgabe einer Hundesteuer. Zudem sei die Hundesteuer ungerecht nachdem nur Hundehalter zu einer Steuer herangezogen würden. Andere sehr gefährliche Tiere wie z.B. ein Krokodil oder Boa Constriktor könnten steuerfrei gehalten werden. Als Alternative könnten die Länder eine örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuer erheben. Die Hundesteuer sei das erste mal im 15. Jahrhundert erlassen worden und hätte Tradition. Damals hätten die Hunde das Grundstück oder die Gemeinde nicht verlassen und den Hof bewacht, so der promovierte Jurist Andreas Decker.

Klage gegen Steuerbescheid

Der Richter klagte gegen einen Hundesteuerbescheid von 60 € die er für das Jahr 2011 an die Gemeinde Gilching bezahlen sollte. Zwar gewann Andreas Decker die Klage gegen den Steuerbescheid, nicht aber eine Verfassungsdiskussion die er bewirken wollte. Wegen eines Formfehlers der Gemeinde Gilching entschied das Gericht, dass der Steuerbescheid nicht rechtmäßig sei. Die Steuersatzung sei von der Gemeinde Gilching an zwei Amtstafeln und nicht wie üblich in einem Amtsblatt veröffentlicht worden. Einen Nachweis hierfür sei von der Gemeinde Gilching aber nicht erbracht worden. Die Gemeinde Gilching sei von dem Gericht wegen der antiquierten Bekanntmachung gerügt und dazu aufgefordert worden, eine andere Form im eigenen Amtsblatt oder dem des Landkreises zu wählen.

Der Richter sei zwar wegen dem Ergebnis enttäuscht gewesen, würde aber nun auf den nächsten Steuerbescheid der Gemeinde warten, um anschließend eine obergerichtliche Klärung zur Hundesteuer zu erwirken.

1993 gelang es mir mit drei Landtagsabgeordneten den Leinenzwang in Bayern zu verhindern! Vielleicht gelingt es diesmal der Judikative die Hundesteuer abzuschaffen. Ein Lichtblick! Mehr solche Richter – mit Hund – braucht das Land!

Aktuell ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 1888/11) es wird die Verletzung des Art.1 und 20a GG die soziale Menschenwürde und der Schutz der Mensch-Tier-Beziehung, sowie Art. 3 GG die Ungleichbehandlung mit anderen Tierhaltern, willkürliche Ausgestaltung und Anwendung gerügt.

Siehe auch: Rechtsanwalt reicht Klage gegen die Hundesteuer ein

Quelle: Rosenheim 24

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Beschluss vom 26. Januar 2012 - 1 BvR 1888/11

ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120126.1bvr188811

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1888/11 -

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn Dr. V...,

 

gegen a)

den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2011 - 9 LA 118/10 -,

b)

das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 6. Mai 2010 - 2 A 105/10 -

 

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richter Gaier,
Paulus
und die Richterin Britz

 

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473 ) am 26. Januar 2012 einstimmig beschlossen:

 

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Gaier

Paulus

Britz

 

 

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Hundesteuer: Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof “verloren gegangen”?

Hundesteuerverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird ohne Sachentscheidung beendet, weil bei der Verwaltung des Gerichtes die originalen Beschwerdeschriften aus den Akten "verloren gegangen" sind.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) teilt in der Sache Nr. 40862/12 Vitt ./. Deutschland (Hundesteuer) mit, daß aus der hunderte Seiten dicken Beschwerdeakte ausgerechnet die drei entscheidenden Dokumente im Original “verloren gegangen” sein sollen, die fristgebunden und unersetzlich sind: Nämlich die beiden Beschwerdeschriften (Fax und Brief) und das Beschwerdeformular.

 

Das Schreiben vom 17. Mai 2013, bei mir eingegangen am 24. Mai 2013, lautet in Auszügen:

European Court of Human Rights

Herrn Rechtsanwalt Dr. Elmar VITT …

ECHR-LGer0.1mod, AMU/SPS/szi,17. Mai 2013

Beschwerde Nr. 40862/12, Vitt ./. Deutschland

Sehr geehrter Herr Dr. Vitt,

leider sind aufgrund eines hier nicht mehr nachvollziehbaren Büroversehens Ihre Schriftsätze vom 30. Juni 2012 und Ihr Schreiben vom 11. Juli 2012 verloren gegangen….

Für den Kanzler, (Unterschrift, Name), Rechtsreferentin

Im Brief wird noch klargestellt, daß die “verlorenen” Dokumente die fristgebundene Beschwerdeschrift und das zwingend notwendige Beschwerdeformular sind. Eine Verlängerung der 2012 ausgelaufenen Frist zum Einreichen der fehlenden Unterlagen wurde mir nicht gewährt. Auch berichtet man über keine Untersuchungen, wer für das Fehlen der Urkunden verantwortlich ist und wohin sie verschwunden sind, obwohl eine solche Reaktion nahegelegen hätte, wenn man das Verfahren ordnungsgemäß betreibt. Aber das scheint für das Gericht nicht von Bedeutung zu sein. Es ist einfach “nicht mehr nachvollziehbar” – und Ende.

So einen Vorgang habe ich in über 20 Jahren Berufspraxis noch nie erlebt:

Bei einem europäischen Gericht sind in einem Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit von jährlich fast einer Drittel Milliarde Euro Abgaben zu Lasten deutscher Steuerzahler geht, genau die relevanten Unterlagen verschwunden, noch dazu auf angeblich ungeklärte Weise. Wer davon profitiert, ist bekannt. Und die Wahrscheinlichkeit, daß wirklich nur “zufällig” unter den vielen seitdem mit dem Gericht gewechselten Schriftsätzen und den weiteren Verfahrenspapieren ausgerechnet allein die drei unersetzlichen, weil fristgebundenen Dokumente fehlen, kann sich jeder selbst ausrechnen. Das Ganze empfindet man in jeder Hinsicht als Zumutung. Im Ergebnis sind die deutschen Hundefreunde um ihre Chance zu einer Sachentscheidung durch die europäischen Richter gebracht worden, und zwar durch einen klar regelwidrigen Eingriff in die Verfahrensakte, egal von wem und aus welchem Grund.

Tausende von Fernsehzuschauern u.a. bei NDR, ZDF, RTL und SAT haben am 2. Juli 2012 verfolgen können, wie ich die Beschwerdeschrift und das Formblatt auf einer Post in Lüneburg aufgab. Der Rückschein und eine Empfangsbestätigung aus Straßburg belegen, daß die Dokumente damals auch fristgemäß beim Gericht angekommen sind. Zudem war die Beschwerdeschrift schon vorher an das Gericht gefaxt worden. Der Bestätigungsausdruck liegt vor. Aber alles war vergeblich.

Denn auch ein erneutes Einreichen der Dokumente, wie die Rechtsreferentin beim Gericht es im zitierten Brief abschließend noch vorschlagen will, wäre keine Lösung für das Verfahren: Jetzt nachträglich nochmals übersandte Beschwerdeschriften wären nämlich verspätet. Die Frist zu ihrer Einreichung endete am 26. Juli 2012. Nach Art. 38 Abs.1 der Verfahrensordnung des Gerichtes hätte die Referentin vor der jetzt erfolgten Anregung einer erneuten Übersendung der Papiere die Frist durch einen Richter verlängern lassen müssen. Aber genau das ist unterlassen worden. Auch hier fragt man sich: Warum? Mit Rechtsstaatlichkeit und fairem Verfahren hat das nach meiner Ansicht nichts mehr zu tun.

Aber darauf kommt es im Ergebnis nicht an: Würde der Prozeß trotzdem mit neuen Beschwerdeschriften fortgesetzt, wäre das leicht als Verfahrensfehler angreifbar. Außerdem könnte der deutsche Staat immer behaupten, daß die jetzt eingereichte zweite Beschwerdeschrift nicht mit der ursprünglichen übereinstimmt. Ohne die Originale kann ich nicht mehr nachweisen, daß wirklich alle meine Argumente rechtzeitig vorlagen und damit überhaupt im Verfahren verhandelt werden dürfen.

Es gibt also keinen Ersatz für die “verlorenen” Originaldokumente. So wird das Verfahren in Straßburg jetzt ohne Sachentscheidung aus der Prozeßliste gestrichen und beendet werden.

Ich bedauere die Nachricht aus Straßburg sehr. Die Enttäuschung trifft alle Hundefreunde. Wie das Gericht selbst zugeben muß, ist der Verlust ausgerechnet nur der entscheidenden Originaldokumente nicht nachvollziehbar. Es fällt schwer, an reinen Zufall zu glauben.

Meine Argumente konnte man jedenfalls nicht entkräften.

Trotzdem ist es wegen formeller Probleme jetzt nicht mehr möglich, daß die Richter die Rechtmäßigkeit der deutschen Hundesteuer in der Sache bearbeiten und prüfen können. Die deutschen Hundebesitzer werden damit weiter jährlich Hunderte von Millionen Euro zahlen müssen, obwohl das möglicherweise gegen die Menschenrechtskonvention verstößt und damit illegal ist. Die deutschen Gemeindebeamten hingegen können auf die (zumindest im Ergebnis zu ihren Gunsten) ach so “zufällig verschwundenen” Dokumente und die weiter sprudelnden Millionen aus der Hundesteuer anstoßen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Man hat schon in der Vergangenheit gesehen, daß den Steuereintreibern die Argumente fehlen. Meiner gut begründeten Beschwerde konnte wohl nur durch einen solchen unfaßbaren Vorgang ein Erfolg genommen werden. Ich persönlich empfinde das wie ein Foulspiel: Man steht als Stürmer mit dem Ball frei vor dem Tor – und dann werden einem von hinten die Beine weggezogen. Den Hundefreunden ist auf diese unglaubliche Weise eine klare Chance auf Abschaffung der deutschen Hundesteuer aus der Hand geschlagen worden. Beim höchsten europäischen Gericht “verschwinden” aus “ungeklärter Ursache” entscheidende Aktenstücke. Wo leben wir eigentlich? Ich befürchte, daß damit das Vertrauen der Menschen in die europäischen Institutionen weiter sinkt.

Wie geht es nun in Sachen Hundesteuer weiter?

Im Fußball gilt: Der gefoulte Spieler soll niemals selbst den Elfmeter schießen. Dafür gibt es gute Gründe. Genauso sehe ich es hier. Ich habe alles getan, was man als Jurist machen kann. Jetzt sind das ganze Team der Tierfreunde und die Träger der Aktion gegen die Hundesteuer gefragt, den Ball mit ihren Mitteln ins Netz zu schießen und die Hundesteuer auch in Deutschland endgültig zu stoppen.

Dr. Elmar Vitt ist Rechtsanwalt in Salzhausen und ist Inhaber des Blogs www.sirmonti.de

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Wer die rechtliche Diskussion um die Hundesteuer kennt, hat davon gehört: Dr. Andreas Decker, immerhin selbst Richter am “höchsten deutschen Verwaltungsgericht”, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, und Dozent für Verwaltungsrecht an der renommierten LMU München, hat in einer ausführlichen Veröffentlichung in der Kommunalen Steuer-Zeitschrift 2012, Heft 4, die Verfassungswidrigkeit der Hundesteuer mit aktuellen Gründen nachgewiesen.

Die Hundesteuer ist nach Art. 105 GG nämlich nur als “örtliche Aufwandssteuer” zulässig, aber die heutige gesellschaftliche Mobilität nimmt dem Hund generell die Eigenschaft als “örtlich”. Für andere kommunale Steuern wurde diese Argumentation auch von den Gerichten bestätigt.

Immerhin: Es gibt inzwischen Fälle, wo sich mehrere Gemeinden um die Hundesteuer für einen mobilen Vierbeiner streiten, der unter der Woche mit Frauchen am Arbeitsplatz und am Wochenende zuhause in einer anderen Gemeinde “wohnt”. Grund genug also, die Hinweise von Dr. Decker ernst zu nehmen, meint man.

So weit, so gut.

Bei seinen “Kollegen” vom 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts fand diese zutreffende rechtliche Darlegung allerdings kein Gehör (Beschluß vom 25.04.2013, Az. 9 B 41.12). Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts dagegen liest sich wie ein Schildbürgerstreich: Es komme nämlich nicht darauf an, ob der Hund “örtlich” ist, sondern darauf, wo die Steuer landet! Und weil das bezahlte Geld auf die Steuer zweifellos “örtlich” ist, denn sie fließt ja in das “örtliche” Rathaus und den dortigen allgemeinen Steuersäckel, z.B. für den nächsten Dienstwagen des “örtlichen” Bürgermeisters, handelt es sich um eine “örtliche Aufwandssteuer” (Beschluß, Randziffer 7 am Ende). Wie bitte? Die Voraussetzungen für die Steuererhebung müssen bloß bei dem vorhanden sein, der kassieren will, und nicht beim Steuertatbestand? Ich habe das zweimal gelesen, bevor ich es glauben konnte.

Also: Muß ich jetzt auch eine KfZ-Steuer bezahlen, wenn ich kein Auto habe? Antwort Radio Bundesverwaltungsgericht: Im Prinzip ja. Zwar knüpft die KfZ-Steuer an ein Auto an, sagt ja schon der Name. Aber es reicht, wenn es um ein Auto der steuereintreibenden Behörde geht. Also wenn der Finanzbeamte seine neue Mercedes E-Klasse als Dienstwagen auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung haben möchte, geht es doch um ein Auto, und dann ist es eben auch eine KfZ-Steuer, egal, ob ich wie in dem bekannten Werbespot verzweifelt sage: “Isch aben gar keine Auto.”

Seit das Reichsgericht vor hundert Jahren das Loch in der Eisenbahn-Fahrkarte als “Urkunde” angesehen hatte (RGSt. 29, 118), was gemeinhin als der Tiefpunkt deutscher Rechtsprechung im Hinblick auf intellektuellen Absturz gilt, habe ich kaum jemals mehr eine so abwegige, ja alberne und unverschämte Verdrehung des gesunden Menschenverstandes in einem höchstrichterlichen Urteil gelesen. Reim Dich, oder ich freß Dich – für das gewünschte Ergebnis wird alles passend gemacht. “Im Notfall muß man das Gesetz eben rückwärts lesen,” pflegte mein alter Jura-Professor für Zivilrecht in solchen Fällen zu sagen.

Na, also, wenn es dann auf den “örtlichen” Hund nicht ankommt, sollte man in Berlin einmal über Steuern für den “inneren Schweinehund” nachdenken, der ja bei so manchen Zeitgenossen vorhanden sein dürfte. Daß der im Bauch verortet ist, spielt dann keine Rolle, Hauptsache das Geld dafür kommt da an, wo es hingehört: In den weiten Taschen der ungebremst geldgierigen deutschen Obrigkeit.

Jedenfalls ist diese Entscheidung aus Leipzig auch ein Beitrag zum (allerdings nur für den Bürger angesagten) Sparen: Mit solchen Justizpossen spart man sich die Satire darüber. Sie wird frei Haus mit dem Originalurteil mitgeliefert.

Dr. Elmar Vitt ist Rechtsanwalt in Salzhausen 

Siehe auch: 

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Zulässigkeitsvoraussetzungen und Leitfaden für Beschwerden

Seit dem 1. Januar 2014 gilt eine neue Verfahrensordnung des EGMR, in der strengere Anforderungen an die Beschwerdeeinreichung gestellt werden. So muss innerhalb der Beschwerdefrist von 6 Monaten nach der letzten innerstaatlichen Gerichtsentscheidung die Beschwerde mit allen notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Hierzu ist das Beschwerdeformular des Gerichts zu verwenden. Wenn das Beschwerdeformular unvollständig ist, wird es nicht angenommen (siehe Artikel 47 der Verfahrensordnung).

Was ist mit vollständigen angenommenen Anträgen, bei welchen der EMGR danach einige wichtige Antragsteile aus dem Dokument verliert (Siehe Antrag Vitt, Deutschland)?

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WIR GEGEN HUNDESTEUER – Bundesweite Bürgerinitiative zur Abschaffung der Hundesteuer in Deutschland

http://wir-gegen-hundesteuer.de

 

Wer sich tiefergehend mit der Materie befasst, wird bald merken, dass die Hundesteuer an Wahnsinn gegenüber dem betreffenden Volk, der Willkür in Gestaltung, Handhabung und Erhebung, Labyrinth-Charakter sowie Verschachtelungs-Taktik mit Nichts vergleichbar oder gar zu toppen ist.

Einerseits gilt der Hund - weil: Tier - seit 1990 gesetzlich als anerkanntes, schmerzempfindendes Mitgeschöpf des Menschen - Aufwandsteuern dürfen allerdings nur auf Gegenstände erhoben werden!

Juristisch wird der Hund jedoch immer noch als "Sache" (als "Haushaltsgegenstand" im Sinne des § 1361 a BGB) eingestuft, darf aber in Bezug auf die progressive Besteuerungswillkür rechtlich betrachtet wiederum nicht zwingend mit Autos verglichen werden. - Ja, was denn nun?!

Möchte man Hundehalter im 21. Jahrhundert dazu bringen, sich ebenfalls gegen die Hundesteuer zu stellen, erntet man meist eine völlig verständnis- sowie fassungslose Mimik seines Gegenübers, mit der oft rhetorisch gestellten Frage: Warum denn das auf einmal, die gibt es doch schon immer?! und dem hilflosen Nachsatz: Das funktioniert doch sowieso niemals!

Die gibt es doch schon immer! stimmt insofern, als dass Keiner von uns 200 Jahre oder älter ist und somit Niemand vom Ursprung und ihrer Entwicklung bis Heute aus erster Hand berichten kann.

Überlieferungen zufolge galten Hundehaltung und Jagd im Mittelalter als absolute Privilegien des Adelstandes, welche sich die Obrigkeiten von den kleinen Leuten erst durch deren Arbeit (Versorgen der Hundemeuten) in Schuss halten, später dann durch eine Geldabgabe - den sog. Hundezehnt - finanzieren ließen.

Durch jahrzehntelang latent betriebener Hetze innerhalb der Bevölkerung, unterliegt auch heute noch ein Großteil der Befürworter und Hundehalter dem Irrglauben, dass die Hundesteuer hauptsächlich zur Beseitigung von liegen gelassenen Hundehaufen erhoben sowie verwendet wird, was jedoch nur zu einem minimalen Prozentsatz zum Tragen kommt, respektive der Wahrheit entspricht.

Ignorant-arrogante Hundehalter, die die Haufen ihrer Tiere absichtlich nicht entfernen - Dafür zahlt man doch schließlich Hundesteuer! (Eben nicht!) - stellen einen weiteren, unnötigen Faktor zur Verhärtung der Fronten dar und bestätigen geradezu, warum auf die Extrabelastung durch Hundesteuer einfach nicht verzichtet werden kann.

Die Hundesteuer und alles was (nicht) dazu gehört, ist mittlerweile ein sehr komplexer Themenbereich geworden, was eine weitere Erklärung dafür sein könnte, dass sich kaum jemand damit befassen, geschweige denn tiefer eintauchen möchte. - Um wirklich mitreden und argumentieren zu können, ist allerdings genau das unumgänglich!

Wer sämtliche Seiten und Artikel aufmerksam liest, wird feststellen: Einer Allein richtet gegen die "Mächte" in Deutschland nichts aus. Also lasst es uns zusammen anpacken - je mehr, desto besser!